Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt in dem Organstreitverfahren VerfGH 30/25 über den Antrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zur Zusammensetzung und Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Der Thüringer Landtag hat am 4. April 2025 vier Abgeordnete zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission – deren Aufgabe es ist, die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz zu kontrollieren – gewählt. Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass keines ihrer Mitglieder in das Gremium gewählt worden ist und die Kommission am 25. April 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.
Es ist Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf
Mittwoch, den 13. Mai 2026, 9.00 Uhr.
Die öffentliche Verhandlung findet im Sitzungssaal des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in der Gutenbergstraße 29a in 99423 Weimar statt.
Organisatorische Hinweise:
Platzreservierungen für Journalisten werden nur bei vorheriger schriftlicher Benachrichtigung der Geschäftsstelle des Thüringer Verfassungsgerichtshofs unter Nennung der teilnehmenden Redakteurin/des teilnehmenden Redakteurs vorgenommen (E-Mail: postverfgh@thverfgh.thueringen.de, Fax: 0361/573567224).
Presseanmeldungen werden bis 12. Mai 2026, 12.00 Uhr, entgegengenommen.
Bitte beachten Sie zur Vermeidung von Verzögerungen, dass vor Einlass in
den Sitzungssaal Sicherheitskontrollen durchgeführt werden.
Film-, Foto- oder Tonaufnahmen sind nur zulässig, bis die Mitglieder des Verfassungsgerichthofs ihre Plätze eingenommen haben. Blitzlicht und Telefonieren sind nicht gestattet. Zusätzliche Hinweise für Medienvertreter/innen befinden sich auf der Homepage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
Verhandlungsgliederung
A. Einführung, Sachbericht, Antragstellung
B. Die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission am 4. April 2025
I. Antragsfrist
II. Antrag auf Wiedereinsetzung in die Antragsfrist
C. Die Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission am 25. April 2025
D. Abschließende Stellungnahmen, Bestimmung des Verkündungstermins