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Zusammensetzung

Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten und acht weiteren Mitgliedern; ein weiteres Mitglied führt die Bezeichnung Vizepräsident. Der Präsident und zwei weitere Mitglieder werden aus dem Kreis der Berufsrichter gewählt. Der Vizepräsident wird in dieser Funktion aus dem Kreis der Berufsrichter für die Dauer seiner Amtszeit als berufsrichterliches Mitglied gewählt. Drei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben.

Der Präsident und die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Thüringer Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtages auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist möglich.