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Stellung

Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbständiges und unabhängiges Gericht des Landes. Er ist selbst Verfassungsorgan. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs binden die Verfassungsorgane des Landes sowie alle Thüringer Gerichte und Behörden. Sie haben Gesetzeskraft, soweit Landesrecht für mit der Landesverfassung unvereinbar oder nichtig erklärt wird.