Erklärung zur Barrierefreiheit
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Wenn Sie noch bestehende Barrieren melden oder auf der Website nicht oder nicht vollständig barrierefrei bereitgestellte Inhalte anfordern wollen, ist dies telefonisch oder per E-Mail möglich.
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Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein Durchsetzungsverfahren bei der Landesdurchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit mit dem Ziel durchzuführen, die Einhaltung der Richtlinie (EU) 2016/2102, wonach die Mitgliedstaaten unter anderem sicherstellen, dass öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre Websites und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie diese wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten, zu erreichen (https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/).