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Über den Verfassungs-Gerichts-Hof Thüringen - Zusammenfassung in
Leichter Sprache

 

Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite.

Hier finden Sie Informationen über den Verfassungs-Gerichts-Hof Thüringen. Der Text ist in Leichter Sprache. Er soll für viele Menschen verständlich sein.

 

Was sind die Aufgaben vom Verfassungs-Gerichts-Hof Thüringen? Wofür ist er zuständig?

Der Thüringer Verfassungs-Gerichts-Hof ist das höchste Gericht im Bundes-Land Thüringen. Er prüft, ob sich andere wichtige Einrichtungen vom Bundes-Land an die Verfassung halten.

 

Was ist die Verfassung?

Die Verfassung ist das wichtigste Gesetz im Land. Die Verfassung legt die Regeln fest, nach denen der Staat funktioniert. Es gibt eine Verfassung für ganz Deutschland. Sie heißt: Grundgesetz. Außerdem hat jedes Bundes-Land eine eigene Verfassung. Der Verfassungs-Gerichts-Hof Thüringen kontrolliert: Halten sich alle Behörden und Ämter in Thüringen an die Verfassung von Thüringen? 

Der Verfassungs-Gerichts-Hof kontrolliert:

  • die Regierung,
  • den Landtag
  • und die Gerichte in Thüringen.

In Artikel 80 der Thüringer Verfassung steht genau, welche Aufgaben der Verfassungs-Gerichts-Hof hat. Er darf in bestimmten Fällen entscheiden.

Der Verfassungs-Gerichts-Hof entscheidet zum Beispiel:

  1. Wenn Menschen sich beschweren, dass der Staat ihre Grundrechte verletzt hat. Grundrechte sind die wichtigsten Rechte, die jeder Mensch hat. Zum Beispiel das Recht auf Freiheit oder Gleichbehandlung. Diese Beschwerde heißt: Verfassungs-Beschwerde.
  2. Wenn Gemeinden oder Städte sich beschweren, dass ihr Recht auf Selbstverwaltung verletzt wurde. Selbstverwaltung bedeutet: Sie dürfen viele Dinge in ihrer Stadt oder Gemeinde selbst bestimmen. Diese Beschwerde heißt: Kommunal-Verfassungs-Beschwerde.
  3. Wenn es Streit gibt, welche Aufgaben oder Rechte  die wichtigsten Ämter vom Bundes-Land Thüringen haben. Zum Beispiel der Landtag oder die Landes-Regierung. Dann prüft der Verfassungs-Gerichtshof, wer recht hat. Das nennt man: Organ-Streit.
  4. Wenn es Zweifel gibt, ob ein Gesetz vom Bundes-Land Thüringen mit der Verfassung von Thüringen zusammen passt. So einen Antrag kann stellen:
  • die Landes-Regierung,
  • eine Gruppe von Mitgliedern im Landtag aus einer Partei,
  • ein Fünftel von allen Landtags-Abgeordneten.

           Das nennt man: abstrakte Normen-Kontrolle.

  1. Wenn ein anderes Gericht in Thüringen sagt:
    Ein Gesetz passt nicht mit der Verfassung zusammen. Dann kann das Gericht den Verfassungs-Gerichts-Hof um eine Entscheidung bitten. Das nennt man: konkrete Normen-Kontrolle.
  2. Der Verfassungs-Gerichts-Hof entscheidet auch, ob ein Volks-Begehren erlaubt ist. Ein Volks-Begehren ist eine Aktion, bei der Bürgerinnen und Bürger ein neues Gesetz vorschlagen können.
  3. Der Verfassungs-Gerichts-Hof prüft, ob ein Untersuchungs-Ausschuss vom Landtag gemacht werden kann. Ein Untersuchungs-Ausschuss untersucht wichtige politische Fragen.
  4. Der Verfassungs-Gerichts-Hof prüft, ob die Landtags-Wahl richtig war.

Jeder von diesen Fällen hat eigene Regeln. Sie stehen im Gesetz über den Thüringer Verfassungs-Gerichts-Hof.

Der Verfassungs-Gerichts-Hof kann in besonderen Fällen auch schnell handeln, damit er Schäden verhindert. Er kann dann eine vorübergehende Entscheidung treffen.
Die gilt, bis der Fall ganz geklärt ist. Das nennt man: einstweilige Anordnung.

 

Der Verfassungs-Gerichts-Hof entscheidet selbstständig

Der Verfassungs-Gerichts-Hof ist ein besonderes Gericht in Thüringen.
Er gehört zum Bundes-Land Thüringen. Aber er darf komplett selbst entscheiden. Niemand darf dem Verfassungs-Gerichts-Hof sagen, was er tun soll. Oder wie er entscheiden soll. Auch nicht die Regierung oder der Landtag.

Dieses Gericht achtet darauf, dass sich alle an die Verfassung von Thüringen halten. Die Verfassung ist das wichtigste Gesetz im Bundes-Land. Sie legt die Regeln fest, nach denen der Staat funktioniert.

Wenn der Verfassungs-Gerichts-Hof entscheidet, gilt das für alle in Thüringen:

  • für die Regierung,
  • den Landtag,
  • alle Gerichte und
  • alle Behörden.

Seine Entscheidungen gelten wie Gesetze. Wenn der Verfassungs-Gerichts-Hof sagt: Ein Gesetz ist gegen die Verfassung von Thüringen, dann gilt dieses Gesetz nicht mehr.