Hinweise für Medienvertreter/innen
Organisatorische Hinweise des Thüringer Verfassungsgerichtshofs für Foto-, Film- und Tonaufnahmen bei mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen
1. Allgemeines
Die Verhandlungen vor dem Verfassungsgerichtshof einschließlich der Verkündung von Entscheidungen sind öffentlich. Foto-, Film- und Tonaufnahmen dürfen nur vom hinteren Teil des Sitzungssaales aus erfolgen. Blitzlicht und Telefonieren sind nicht gestattet.
2. Mündliche Verhandlungen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind nur zulässig, bis die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ihre Plätze eingenommen haben.
3. Urteilsverkündungen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Urteilsverkündung zulässig.
4. Vorbehalt des Ausschlusses von Aufnahmen
Der Verfassungsgerichtshof kann zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens die Aufnahmen oder deren Übertragung ganz oder teilweise untersagen oder von der Einhaltung von Auflagen abhängig machen.
Weimar, 10. Januar 2024
Der Präsident