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Terminankündigung mündliche Verhandlung

Medieninformation 8/25 - VerfGH 9/25
Erstellt von Thüringer Verfassungsgerichtshof

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt am 10. September 2025 um 9.00 Uhr in dem abstrakten Normenkontrollverfahren VerfGH 9/25 über den Antrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zur Überprüfung der Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) vom 7. Dezember 2022. § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG sieht vor, dass die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst Bewerberinnen und Bewerbern zu versagen ist, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind. Die AfD-Fraktion beantragt die Feststellung, dass diese Regelung gegen die Thüringer Verfassung verstößt und nichtig ist. Anhörungsberechtigte sind die Thüringer Landesregierung und der Thüringer Landtag.

Die öffentliche Verhandlung findet im Sitzungssaal des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in der Gutenbergstraße 29a in 99423 Weimar statt.

Organisatorische Hinweise:

Platzreservierungen für Journalisten werden nur bei vorheriger schriftlicher Benachrichtigung der Geschäftsstelle des Thüringer Verfassungsgerichtshofs unter Nennung der teilnehmenden Redakteurin/des teilnehmenden Redakteurs vorgenommen (Fax: 0361/573567224). Entsprechende Presseanmeldungen werden bis 9. September 2025, 12.00 Uhr entgegengenommen.

Bitte beachten Sie zur Vermeidung von Verzögerungen, dass vor Einlass in den Sitzungssaal Sicherheitskontrollen durchgeführt werden.

Film-, Foto- oder Tonaufnahmen sind nur zulässig, bis die Mitglieder des Verfassungsgerichthofs ihre Plätze eingenommen haben. Blitzlicht und Telefonieren sind nicht gestattet. Zusätzliche Hinweise für Medienvertreter/innen befinden sich auf der Homepage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

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