Merkblatt zur Verfassungs-Beschwerde - Zusammenfassung in Leichter Sprache
Dieser Text ist ein zusätzliches Angebot. Er soll Sie informieren. Vor Gericht gilt der schwere Text.
Was ist eine Verfassungs-Beschwerde?
Der Thüringer Verfassungs-Gerichts-Hof ist das höchste Gericht im Bundes-Land Thüringen. Er prüft, ob sich der Staat an die Verfassung hält.
Die Verfassung ist das wichtigste Gesetz in Thüringen. Sie schützt die Grundrechte aller Menschen. Grundrechte sind zum Beispiel:
- das Recht auf Leben
- das Recht auf freie Meinung
- das Recht auf Gleichbehandlung
Man kann eine Verfassungs-Beschwerde einreichen. Wenn man glaubt:
Der Staat hat mein Grundrecht verletzt.
Der Verfassungs-Gerichts-Hof kann dann:
- feststellen, dass der Staat gegen die Verfassung verstoßen hat,
- erklären, dass ein Gesetz nicht gilt
- oder ein Gerichts-Urteil zurücknehmen, wenn es gegen die Verfassung verstößt.
Aber:
Mit der Verfassungs-Beschwerde kann man kein Geld bekommen.
Man kann damit keine Strafe für andere verlangen.
Und man kann kein neues Gesetz erzwingen.
Man kann sich auch über ein Gerichts-Urteil beschweren.
Dann prüft der Verfassungs-Gerichts-Hof, ob durch das Gerichts-Urteil ein Grundrecht verletzt wurde.
Der Verfassungs-Gerichts-Hof prüft nicht:
Hat das Gericht einen Fehler bei den Beweisen gemacht?
Hat das Gericht nach den Gesetzen richtig entschieden?
Nur wenn beim Urteil ein Grundrecht verletzt wurde, ist das Urteil gegen die Verfassung.
Wie schreibt man eine Verfassungs-Beschwerde?
Die Verfassungs-Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden.
Schicken Sie den Brief an diese Adresse:
Thüringer Verfassungsgerichtshof
Jenaer Straße 2 a
99425 Weimar
Man muss erklären, warum man sich beschwert. Diese Erklärung nennt man Begründung.
In der Begründung muss stehen:
1. Gegen was richtet sich die Beschwerde?
Zum Beispiel gegen:
- ein Gerichts-Urteil,
- einen Bescheid von einer Behörde,
- oder ein Gesetz.
Bei Gerichts-Urteilen oder Bescheiden muss man das Datum und das Akten-Zeichen angegeben. Das ist eine Nummer, die oben auf dem Bescheid oder Urteil steht.
2. Welches Grundrechtwurde verletzt?
Zum Beispiel: das Recht auf Gleichbehandlung.
3. Was genau ist passiert?
Man muss beschreiben:
- Was ist passiert?
- Warum war das Unrecht?
Dazu sollen Kopien von den Entscheidungen oder von den Bescheiden mitgeschickt werden.
Wichtige Regeln
1. Zeit für die Beschwerde
Wenn man die Entscheidung oder den Bescheid bekommen hat, muss man die Beschwerde schnell einreichen. Dafür hat man höchstens einen Monat Zeit. Wenn man die Zeit ohne eigene Schuld verpasst, kann man eine Wiedereinsetzung beantragen. Das heißt: Man darf die Beschwerde nachträglich einreichen. Man muss aber erklären und beweisen, warum man es in der Zeit nicht schaffen konnte.
2. Erst andere Möglichkeiten nutzen
Bevor man eine Verfassungs-Beschwerde schreibt, muss man zuerst alle anderen Möglichkeiten probieren.
Das sind zum Beispiel:
- Berufung.
Berufung bedeutet:
Ein Gericht hat entschieden.
Eine Person ist nicht einverstanden.
Dann kann die Person sagen:
Ein anderes Gericht soll die Entscheidung noch einmal prüfen. - Revision.
Revision bedeutet:
Ein Gericht prüft, ob die Entscheidung richtig gemacht wurde.
Es geht dabei nicht um neue Beweise.
Es geht nur darum, ob das Gericht vorher Fehler gemacht hat. - oder Beschwerde bei einem höheren Gericht.
Wenn alle diese Wege nichts bringen, kann man sich an den Verfassungs-Gerichts-Hof wenden.
Es gibt außerdem das Bundes-Verfassungs-Gericht.
Es prüft für ganz Deutschland: Halten sich die Behörden und Ämter an das Grund-Gesetz? Beim Bundes-Verfassungs-Gericht kann man sich auch beschweren. Wenn man denkt: Meine Rechte wurden verletzt.
Wenn man eine Beschwerde beim Bundes-Verfassungs-Gericht gemacht hat, darf man trotzdem beim Thüringer Verfassungs-Gerichts-Hof eine Beschwerde einreichen.
3. Beschwerde gegen Gesetze
Man kann auch gegen ein Gesetz eine Verfassungs-Beschwerde einreichen.
Das geht aber nur, wenn das Gesetz:
- einen selbst betrifft,
- jetzt gerade gilt,
- und direkt wirkt, also schon Folgen hat.
Dafür hat man wenig Zeit:
Die Beschwerde kann man nur in dem 1. Jahr machen, nachdem das Gesetz gültig geworden ist.
In den meisten Fällen gilt:
Man muss erst abwarten, bis ein Gericht oder eine Behörde das Gesetz angewendet hat. Erst dann darf man eine Beschwerde einreichen.
Wer darf die Beschwerde einreichen?
Jeder darf die Beschwerde selbst einreichen.
Man kann sich aber auch helfen lassen.
Zum Beispiel von:
- einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt,
- oder einer Professorin oder einem Professor für Recht
an einer deutschen Hochschule.
Dafür braucht man eine schriftliche Vollmacht.
In der Vollmacht steht:
Diese Person darf einen vor dem Verfassungs-Gerichts-Hof vertreten.
Wenn die Beschwerde nicht erlaubt oder ohne Grund ist
Der Verfassungs-Gerichts-Hof prüft jede Beschwerde.
Wenn sie nicht erlaubt oder klar ohne Grund ist, wird sie abgelehnt.
Darüber entscheidet eine Gruppe aus drei Mitgliedern:
- der Präsident oder die Präsidentin vom Verfassungs-Gerichts-Hof und
- 2 weitere Richter oder Richterinnen vom Verfassungs-Gerichts-Hof.
Kosten
Normalerweise kostet eine Beschwerde nichts.
Aber wenn die Beschwerde gar nicht erlaubt ist oder wenn jemand die Beschwerde mit Absicht falsch benutzt, kann es Geld kosten.
Dann kann das Gericht eine Gebühr von bis zu 2.600 Euro verlangen.
Zum Beispiel, wenn jemand vorher weiß, dass die Beschwerde nicht erlaubt ist.
Das Gericht sagt rechtzeitig, ob man eine Gebühr bezahlen muss. Dann kann man die Beschwerde noch zurücknehmen und muss nichts bezahlen.
Beschwerden zurücknehmen
Man darf die Beschwerde zurücknehmen, solange das Gericht noch nicht entschieden hat. Dann muss man keine Gebühr bezahlen.